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ADMIN

Hallo Sigi,

das ist korrekt mit den 10 Tsd. Unterschriften. Dies ist die Vorstufe zum Volksbegehren. Erst mit Erreichen dieser 10 Tsd. Unterschriften kann überhaupt ein Volksbegehren stattfinden.

Übrigens: Sehr interessant sind die Einzelpunkte, die in Baden Württemberg zur Abstimmung stehen. Sie sind in manchen Bereichen nochmals konsequenter und weitergehender formuliert als beim bayerischen Volksbegehren. Und das ist gut so. Wir befinden uns so deutlich über dem Abgrund, dass wir uns aber auch überhaupt nichts mehr leisten dürfen an Spielräumen und Zeitplänkeleien. Die Zeit, wo noch Zeit zum Spielen war, ist ohne wirksame Handlung vertan worden. Jetzt ist keine Zeit mehr vorhanden.

Lieber Gruß,

Roland

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